Fahranfänger in der Autoversicherung

Personen, die erst seit kurzer Zeit einen Führerschein besitzen, zählen bei den Autoversicherungen als Risikogruppe. Aus diesem Grunde ist die Prämie einer Autoversicherung für Fahranfänger zumeist um einiges höher. Deshalb ist es für Führerscheinneulinge besonders wichtig, die einzelnen Tarife der Versicherer genau miteinander zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden. Dazu gibt es noch ein paar Tricks, mit denen Fahranfänger die Prämie bei der Autoversicherung senken können.

Zweitwagenregelung nutzen

Eine gute Möglichkeit bei der Versicherungsprämie zu sparen ist die Versicherung als Zweitwagen über ein Elternteil. Dadurch können Fahranfänger eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 entgehen. Bei einer Versicherung als Zweitwagen erfolgt die Einstufung zumeist in die SF-Klasse 1/2. Hier liegt der Beitragssatz bei etwa 120 Prozent im Gegensatz zu 230 Prozent in der Schadenfreiheitsklasse 0. In einigen Fällen bieten die Versicherer sogar an, den Zweitwagen in der gleichen SF-Klasse wie den Erstwagen zu versichern. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Fahranfänger bei der Zweitwagenregelung keine eigenen Schadenfreiheitsrabatte erwerben kann. Deshalb sollte diese nicht länger als drei Jahre in Anspruch genommen werden. Danach kann der Fahranfänger das Fahrzeug auch auf seinen Namen in der SF-Klasse 0 versichern.

Schadenfreiheitsrabatt übertragen

Es besteht auch die Möglichkeit, erworbene Schadenfreiheitsrabatte auf eine andere Person zu übertragen. Dabei können allerdings nur so viel Rabatte übertragen werden, wie der Empfänger auch selbst hätte erfahren können. Es ist also nicht möglich, beispielsweise 10 schadenfreie Jahre auf jemanden zu übertragen, der erst seit zwei Jahren im Besitz des Führerscheins ist. Rabatte welche nicht übertragen werden können verfallen dabei automatisch. Zu beachten ist zudem, dass eine Übertragung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Deshalb sollte es sicher sein, dass die übertragende Person die Rabatte nicht mehr benötigt.

Das richtige Auto wählen

Die Wahl des Fahrzeuges hat ebenfalls einen großen Einfluss auf die Höhe der Prämie. Die erhältlichen Fahrzeugmodelle werden aufgrund ihrer Unfall- bzw. Diebstahlhäufigkeit in verschiedene Typklassen zusammengefasst. Diese werden aufgrund statistischer Erhebungen einmal jährlich neu festgelegt. Fahranfänger sollten deshalb bereits vor dem Kauf eines Fahrzeugs die Versicherungsprämie hierfür vergleichen. Gerade Modelle, die sehr häufig von Führerscheinneulingen gefahren werden, sind oftmals in hohen Typklassen eingestuft. Dies liegt vor allem daran, dass Fahranfänger häufiger in Unfälle verwickelt sind.

KFZ-Haftpflicht reicht oftmals aus

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss in jedem Fall vorhanden sein. Diese übernimmt bei einem Unfall die Schäden von dritten Verkehrsteilnehmern. Dabei werden sowohl Personenschäden wie auch Sach- und reine Vermögensschäden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Zudem wehrt die KFZ-Haftpflicht unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer ab. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt dagegen auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Da Fahranfänger in der Regel jedoch ältere Fahrzeuge nutzen, ist diese nicht in jedem Falle erforderlich. Ein Kratzer oder eine Delle ist bei Anfängern schnell entstanden und stört bei einem älteren Wagen nicht unbedingt.

Neue Schadenfreiheitsrabatte nutzen

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat eine Reform der Schadenfreiheitsklassen erarbeitet, von der insbesondere Fahranfänger profitieren können. Die Reform sieht unter anderem geringere Beitragssätze für die Schadenfreiheitsklasse 0 und 1/2 vor. Durch die Reform soll die Berechnung der Prämien für Führerscheinneulinge fairer und transparenter werden. Da bei der Autoversicherung für Fahranfänger bereits das Alter als Risikomerkmal eingesetzt wird, bedeuten die hohen Beitragssätze eine doppelte Bestrafung. Einige Versicherungsunternehmen haben die Reform bereits in ihren Tarifen umgesetzt, andere haben angekündigt, ab dem nächsten Versicherungsjahr neue Tarife anzubieten.

Rabatte durch begleitetes Fahren

Fahranfänger, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, können bei verschiedenen Anbietern einen Rabatt erhalten. So ist die Prämie teilweise um bis zu 25 Prozent günstiger als bei Altersgenossen, welche die Prüfung erst mit 18 abgelegt haben. Dabei gibt es sowohl einen Rabatt für die eigene Versicherung wie auch bei der Anmeldung als Zweitwagen der Eltern. Die Höhe des Rabatts hängt von der jeweiligen Assekuranz ab. Der Rabatt wird gewährt, da Personen, welche am begleiteten Fahren teilgenommen haben statistisch gesehen seltener in einen Unfall verwickelt werden.

Nicht jeden Schaden der Versicherung melden

Gerade beim Einstieg sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Schadenfreiheitsklassen sehr hoch. Bei einer Rückstufung von der Schadenfreiheitsklasse 1/2 in die SF-Klasse 0 würde sich der Beitrag beispielsweise verdoppeln. Deshalb kann es bei einem kleineren Kaskoschaden sinnvoll sein, diesen nicht durch die Versicherung regulieren zu lassen. Dies gilt auch für die Haftpflichtversicherung. Ist eine Einigung mit dem Unfallgegner nicht möglich, so kann der Schaden auch noch nach einer Regulierung selbst beglichen werden. Dabei hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit noch bis zu 6 Monate nach der Regulierung die Summe des Schadens an die Versicherung zu bezahlen. Die Assekuranz verzichtet in diesem Fall dann auf eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.