KFZ Versicherung

Die KFZ Versicherung gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Als Fahrzeughalter sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, zumindest eine KFZ-Haftpflicht abzuschließen. Ohne gültige Haftpflicht ist es nicht möglich, ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Aufgrund des großen Angebots an verschiedenen Tarifen sollten Sie vor dem Abschluss einer KFZ Versicherung immer einen genauen KFZ Versicherung Vergleich durchführen. Dabei sind Unterschiede von mehreren Hundert Euro zwischen den einzelnen Tarifen keine Seltenheit. Zur KFZ-Haftpflicht können Sie optional noch eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abschließen.

Leistungen der KFZ Haftpflicht

Die KFZ Haftpflicht ist die Basisabsicherung bei der Autoversicherung. Die Leistungen beschränken sich dabei auf die Kostenübernahme von dritten Personen. Um sicherzustellen, dass die Kosten eines Unfallgegners in jedem Falle abgedeckt werden, schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer KFZ-Haftpflicht per Gesetz vor. Kommt es zu einem Unfall, so übernimmt die Haftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt haben. Zudem wehrt die Versicherung unberechtigt gegen Sie gestellte Ansprüche ab.

Sofern Sie keine andere Deckungssumme vereinbaren gilt für die Haftpflicht eine gesetzliche Mindestdeckung. Diese beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Reicht die Versicherungssumme nicht aus um alle Schäden zu decken, so müssen Sie die Differenz selber tragen. Sie sollten deshalb die höchstmögliche Versicherungssumme wählen, welche zumeist bei 100 Millionen Euro liegt.

Leistungen der Teilkasko

Eine Teilkasko können Sie immer optional zur KFZ-Haftpflicht abschließen. Diese übernimmt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, die aufgrund eines unmittelbar einwirkenden Ereignisses entstanden sind. Hierzu gehören Schäden durch:

  • Brand, Explosion, Hagel, Sturm, Blitzschlag
  • Unfälle mit Wildtieren
  • Raub bzw. Diebstahl
  • Glasbruch
  • Marderbisse
  • Schmorbrand an der Verkabelung

Die Leistungen der einzelnen Versicherungen können stark variieren. Deshalb sollten Sie diese mittels des KFZ Versicherung Rechner vergleichen. Einige Tarife decken auch einen Unfall mit Weidetieren oder die Folgeschäden nach einem Marderbiss ab. Die Teilkasko übernimmt einen Schaden nur dann, wenn dieser unmittelbar durch das jeweilige Ereignis entstanden ist. Weichen Sie beispielsweise einem Tier aus und verursachen dabei einen Schaden, so wird dieser durch die Teilkasko nicht übernommen. In diesem Fall benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

Leistungen der Vollkasko

Eine Vollkaskoversicherung bietet Ihnen den größtmöglichen Versicherungsschutz. So sind in der Vollkasko nicht nur alle Leistungen der Teilkasko enthalten, sondern auch Schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall sowie nach einer mutwilligen Zerstörung durch Dritte. Für Fahrzeuge bis zu einem Alter von zwei Jahren sollten Sie in jedem Fall eine Vollkasko abschließen. Falls Sie das Fahrzeug finanziert haben, ist die Vollkasko zumeist durch die Bank vorgeschrieben.

Kasko ersetzt Zeitwert

Wird nichts anderes vereinbart, übernimmt die Kaskoversicherung bei einem Diebstahl oder Totalschaden immer den aktuellen Zeitwert des versicherten Fahrzeugs. Die meisten Assekuranzen bieten jedoch auch die Möglichkeit, einen Neuwertzusatz zu vereinbaren. Dieser gilt je nach gewählten Tarif zwischen 3 und 24 Monate. Innerhalb dieser Zeit wird dann immer der komplette Neuwert erstattet. Da gerade Neuwagen sehr schnell an Wert verlieren, droht hier ein hoher finanzieller Schaden.

Faktoren für die Prämien

Die Prämie der Autoversicherung wird von einer Vielzahl an verschiedener Faktoren beeinflusst. Hierzu gehören neben der Schadenfreiheitsklasse, auch die Typklasse des Fahrzeugs sowie die Regionalklasse Ihres Wohnorts. Dazu gibt es noch eine Reihe weiterer Risikomerkmale, die sich je nach Versicherung unterscheiden können.

Risikomerkmale bei der KFZ Versicherung:
  • Alter des Fahrzeughalters
  • Beruf des Versicherungsnehmers
  • Abstellort des Fahrzeugs
  • jährliche Kilometerleistung
  • Alter und Anzahl der Fahrer

Jede Versicherung kann selbst entscheiden, welche Risikomerkmale sie zur Berechnung einsetzt und wie stark diese jeweils gewichtet werden. Aus diesem Grund kann es zu großen Unterschieden bei der Prämie kommen. In unserem KFZ Versicherung Vergleich werden sämtliche Tarifmerkmale und Rabattmöglichkeiten berücksichtigt, sodass Sie eine KFZ Versicherung finden können, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Auf die Leistungen achten

Bei einem Vergleich der Prämien sollten Sie in jedem Fall auch einen Blick auf die jeweils beinhalteten Leistungen werfen. In eignen Fällen erhalten Sie bei besonders günstigen Policen nur einen Basisschutz. Hierbei ist dann die Deckungssumme zumeist auf die gesetzliche Mindestdeckung begrenzt und die Versicherungen übernehmen bei einem grob fahrlässig verursachten Kaskoschaden nur einen Teil des Schadens. Auch nützliche Optionen wie ein Rabattretter oder ein Neuwertzusatz sind in diesen Tarifen zumeist nicht enthalten.

Die KFZ Versicherung kündigen

Der Stichtag für einen Wechsel der KFZ Versicherung ist in der Regel der 30. November. Zu diesem Termin muss Ihre Kündigung bei der Versicherung vorliegen, damit der Vertrag zum Jahresende gekündigt werden kann. In einigen Fällen kann der Versicherungsvertrag auch zu einem anderen Termin enden. Diesen können Sie der jeweiligen Versicherungspolice entnehmen. Haben Sie den Kündigungstermin verpasst, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, den Vertrag per Sonderkündigungsrecht zu beenden.

Sonderkündigung nach Beitragserhöhung

Erhöht Ihrer Versicherung den Beitrag, ohne dabei auch die Leistungen anzupassen, so können Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall vier Wochen und beginnt mit dem Tag, an dem Sie von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben. Unter Umständen können Sie eine Beitragserhöhung nicht auf den ersten Blick erkennen.
Werden Sie beispielsweise in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, so kann der Gesamtbeitrag sinken, obwohl die Versicherung die Grundprämie erhöht hat.

Achten Sie deshalb immer auf den in der Beitragsrechnung angegebenen Vergleichsbetrag. Ist dieser geringer als der neue Beitrag, so können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Versicherungen sind dazu verpflichtet, den Vergleichsbetrag immer anzugeben, verstecken diesen jedoch gerne im Kleingedruckten.

Vertragsbeendigung nach Schadensfall

Haben Sie bei Ihrer Versicherung einen Schaden zur Regulierung eingereicht, dann können sie den Versicherungsvertrag ebenfalls vorzeitig beenden. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier vier Wochen und beginnt, sobald die Bearbeitung der Schadensregulierung abgeschlossen wurde. Für das Sonderkündigungsrecht spielt es dabei keine Rolle, ob die Schadensregulierung durchgeführt oder abgelehnt wurde. Allerdings müssen Sie bei einer vorzeitigen Kündigung nach einem Schaden noch für das komplette Versicherungsjahr die Beiträge bezahlen. Deshalb ist eine Sonderkündigung nach einem Schadensfall nur bedingt zu empfehlen.

Wechsel des Fahrzeugs

Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen, dann können Sie hierfür auch direkt eine neue Autoversicherung abschließen. Durch die Ab- bzw- Ummeldung des Fahrzeugs erlischt auch automatisch die zugehörige KFZ Versicherung. Eine separate Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Dabei kann es sich lohnen, bereits vor dem Kauf die Prämien mit dem KFZ Versicherung Rechner zu vergleichen.