Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft darüber, seit wie vielen Jahren Sie keinen Schaden mehr über die Versicherung reguliert haben. Daraus ermittelt sich, welcher Beitragssatz durch die Versicherung zur Berechnung der Prämie herangezogen wird. Die Schadenfreiheitsklassen sind bei fast allen Versicherungen identisch, jedoch können sich die jeder SF-Klasse zugeordneten Beitragssätze unterscheiden. Diese Prozente können von jeder Assekuranz eigenständig festgelegt werden. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss einer KFZ-Versicherung die verschiedenen Tarife immer miteinander vergleichen. Sie können Ihre derzeitige SF-Klasse aus der aktuellen Beitragsrechnung Ihrer Versicherung entnehmen.

Unterschiede nach Versicherungsart

Für die KFZ-Haftpflicht und die Vollkasko gilt jeweils eine separate Schadenfreiheitsklasse. Dagegen spielt diese bei der Teilkasko keine Rolle. Da die Teilkasko lediglich Schäden übernimmt, die von außen auf das Fahrzeug Einwirkungen hat das Fahrverhalten hier keinen Einfluss auf den Beitrag. Besitzen Sie einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, kann es deshalb vorkommen, dass eine Vollkasko günstiger ist als eine Teilkasko. Lassen Sie beispielsweise einen Haftpflichtschaden über die Versicherung regulieren, so ist hiervon nur die SF-Klasse der Haftpflicht betroffen. Bei der Vollkasko kommt es dann zu keiner Änderung.

In der SF-Klasse aufsteigen

Pro Jahr in dem Sie keinen Schaden regulieren lassen können Sie um eine SF-Klasse aufsteigen. Dadurch wird die Versicherungsprämie ab dem nächsten Jahr entsprechend günstiger. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das Fahrzeug im betreffenden Kalenderjahr für mindestens 6 Monate versichert hatten. Der Versicherungsvertrag muss also vor dem 01. Juli abgeschlossen werden. Einige Versicherungen bieten eine Rückdatierung des Versicherungsvertrages an, sodass Sie auch bei einem späteren Vertragsbeginn schon ab dem nächsten Jahr um eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen können.

Rückstufung in der SF-Klasse

Bei einem Schadensfall werden Sie in der SF-Klasse zurückgestuft. Dabei kann die Rückstufung je nach Höhe des Schadens auch über mehrere SF-Klassen erfolgen. Bei kleineren Schäden kann es deshalb sinnvoll sein, diese aus eigener Tasche zu bezahlen um einen Rückstufung zu vermeiden. Sie haben zudem die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten nach der erfolgten Regulierung, die durch die Versicherung übernommenen Kosten wieder zurückzuzahlen, wodurch es ebenfalls zu keiner Erhöhung bei der Prämie kommt. Die Änderungen wirken sich immer auf das folgende Versicherungsjahr aus. Zu Nachzahlungen für das laufende Jahr kommt es dagegen nicht.

Einen Rabattretter nutzen

Mittlerweile bieten viele Assekuranzen bei ihren Tarifen einen sogenannten Rabattretter an. Diesen können Sie immer dann erhalten, wenn Sie eine sehr hohe SF-Klasse besitzen. Der Rabattretter schützt Sie nach einem Schadensfall vor der Erhöhung des Versicherungsbeitrag. Sie werden zwar in der SF-Klasse zurückgestuft, jedoch führt dies zu keiner Erhöhung des Beitrags. Je nach gewählter Versicherung gilt dieser bis zu maximal drei Schadensfälle pro Jahr. Der Rabattretter ist nicht zu verwechseln mit dem Rabattschutz.

Rabattschutz als zusätzliche Option

Der Rabattschutz ist eine zusätzliche Option und verhindert, dass Sie bei nach einem Schaden in der SF-Klasse zurückgestuft werden. Zu beachten ist, dass sowohl Rabattretter wie auch Rabattschutz lediglich für die aktuelle Versicherung gültig sind. Bei einem Versicherungswechsel werden die SF-Klassen verwendet, die Sie bei regulärer Handhabung hätten. Die Versicherungen nutzen diese Optionen in erster Linie um Kunden dauerhaft zu binden.

Einstufung von Fahranfängern

Wer erstmals ein Fahrzeug versichert, beginnt in der SF-Klasse 0. Dies bedeutet je nach Versicherung ein Beitragssatz von bis zu 240 Prozent. Wer bereits seit drei Jahren einen Führerschein besitzt, kann dagegen in der SF-Klasse 1/2 beginnen, was je nach Versicherung einen Satz zwischen 100 und 140 Prozent bedeutet.

Versicherung als Zweitwagen

Falls Sie bereits ein weiteres Fahrzeug versichert haben, erhalten Sie bei der Versicherung von weiteren Fahrzeugen eine günstigere SF-Klasse. In der Regel werden Zweitwagen bei der ersten Anmeldung in die SF-Klasse 1/2 eingestuft. Einige Versicherungen bieten auch die für den Zweitwagen dieselbe SF-Klasse wie für den Erstwagen an. Deshalb lohnt sich ein Versicherungsvergleich hier besonders. Sie müssen den Zweitwagen übrigens nicht unbedingt bei derselben Assekuranz wie das erste Fahrzeug versichern.

Einstufung bei Vertragsunterbrechung

Falls Sie für einen gewissen Zeitraum kein Fahrzeug versichert haben, kann dies Auswirkungen auf die SF-Klasse haben. Bei Vertragsunterbrechungen von weniger als 6 Monaten gibt es keine Veränderungen. Sie können den Vertrag anschließend einfach weiterführen, als wäre es zu keiner Unterbrechung gekommen. Wird der Vertrag zwischen 6 und 12 Monaten unterbrochen, so können Sie Ihren erworbenen Schadenfreiheitsrabatt ebenfalls behalten.

Allerdings verzögert sich die Einstufung in eine höhere SF-Klasse um die Zeit der Unterbrechung. Bei Unterbrechungen zwischen einem und sieben Jahren gibt es je nach Versicherungen unterschiedliche Regelungen. Bei einigen Assekuranzen verlieren Sie pro Jahr eine SF-Klasse während andere Sie bei einem neuen Vertrag wieder in dieselbe Klasse Einstufungen. Kommt es zu einer Vertragsunterbrechung von mehr als sieben Jahren, so müssen Sie in den meisten Fällen wieder in der SF-Klasse 0 beginnen.

Reform der Schadenfreiheitsklassen

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hat vor kurzem eine Reform bei den Schadenfreiheitsklassen beschlossen. Danach wird die Anzahl der Schadenfreiheitsklassen von 25 auf 35 erhöht. Somit bezahlen Sie nach 35 unfallfreien Jahren nur noch einen Beitragssatz von 20 Prozent.

Bisher war es so, dass der günstigste Satz nach 25 schadensfreien Jahren bei 25 Prozent lag. Änderungen gibt es auch bei den Beitragssätzen für Fahranfänger. Diese können nach den neuen Regelungen in der SF-Klasse 0 nach den neuen Regelungen mit einem Beitragssatz von 100 Prozent statt wie bisher 230 Prozent beginnen. Grund für die Änderung ist die Tatsache, dass die Versicherungen bereits das Alter des Versicherungsnehmers als Risikomerkmal nutzen. Somit würden junge Autofahrer durch die hohen Beitragssätze doppelt bestraft. Einige Versicherungen haben die neuen Regelungen bereits umgesetzt. Zudem haben verschiedene Assekuranzen angekündigt, die Reform ab 2013 zu übernehmen. Eine Verpflichtung hierzu gibt es jedoch nicht.