Regionalklassen

Ein Prinzip der KFZ-Versicherung lautet: Je höher das Risiko desto höher auch die Beiträge. Dabei wird das jeweilige Risiko anhand verschiedener Faktoren ermittelt. Hierzu gehört unter anderem auch der Zulassungsbezirk, in dem Sie wohnhaft sind. Je nachdem wie oft es in einem Zulassungsbezirk zu Unfällen kommt bzw. wie hoch die Schadenssumme ausfällt, werden die 444 Zulassungsbezirke zu Regionalklassen zusammengefasst.

Regionalstatistik des GDV

Die Einteilung in die verschiedenen Regionalklassen wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft vorgenommen. Dabei werden die Unfall- und Schadensstatistiken der letzten fünf Jahre ausgewertet. Maßgeblich für die Einteilung sind dabei verschiedene Punkte:

  • Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge in einem Bezirk
  • Fahrverhalten der Autofahrer eines Zulassungsbezirks
  • Straßenverhältnisse in einem Zulassungsbezirk
  • Bestandszusammensetzung der angemeldeten Fahrzeuge (besonderer Anteil von leistungsschwachen/leistungsstarken Fahrzeugen)

Zudem spielt auch die Anzahl der Diebstähle, Wildunfälle sowie Sturm und Hagelschäden eine Rolle bei der Einteilung. Zulassungsbezirke mit einem ähnlichen Schadensverlauf werden dabei in den verschiedenen Regionalklassen zusammengefasst. Diese geben dann die Wahrscheinlichkeit wieder, dass es in einem Zulassungsbezirk Leistungen erbracht werden müssen. Die aktuellen Zahlen werden jedes Jahr zum 01. Oktober in der Regionalstatistik veröffentlicht. Diese fließen dann in die Beitragsberechnung für das folgende Versicherungsjahr ein.

Die Regionalklasse als Tarifmerkmal

Die Einteilung erfolgt nach KFZ-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko getrennt. Für die KFZ-Haftpflicht gibt es 12, für die Teilkasko 9 und für die Vollkasko 16 Regionalklassen. Je höher die die Regionalklasse, desto höher fällt auch die Versicherungsprämie aus. Die Einteilung erfolgt dabei anhand eines Indexwertes, welcher aus der Anzahl und der Höhe der Schäden errechnet wird, die von allen Autofahrern mit einem bestimmten Kennzeichen verursacht werden. Im Gegensatz zur Typklasse sind die Versicherer bei der Regionalklasse nicht verpflichtet, die Einteilung des GDV zu übernehmen. Aus diesem Grund kann es in seltenen Fällen zu Abweichungen bei den einzelnen Versicherern kommen.

Änderung bei den Zulassungsbestimmungen

Derzeit ist eine Änderung bei den Zulassungsbestimmungen geplant. Für den Fall, dass Sie innerhalb desselben Bundeslandes umziehen, müssen Sie das Fahrzeug dann nicht mehr ummelden. Dies führt auch zu Änderungen bei der Regionalklasse. Die Regionalstatistik soll dann auf den Kreisgemeindeschlüssel abgestellt werden. Künftig wird dann nicht mehr der Zulassungsbezirk in dem Sie Ihr Fahrzeug angemeldet haben, sondern Ihr Wohnort zur Einteilung herangezogen. In Großstädten nutzen die Versicherungsgesellschaften mittlerweile immer öfters die Postleitzahl zur Einteilung.

Ost-West Gefälle bei den Regionalklassen

In den letzten Jahren konnten die Autofahrer in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg von einer niedrigen Regionalklasse profitieren. Dies liegt vor allem daran, dass es im Osten wesentlich seltener zu Schadensfällen kommt als beispielsweise im Süden der Republik. Was die größeren Städte betrifft, sind die Versicherungen in Bremen am günstigsten. Dagegen ist das Auto fahren in Berlin und Nürnberg am teuersten.

Sonderkündigungsrecht bei Änderungen

Sollte sich Ihr Versicherungsbeitrag aufgrund einer Änderung bei der Regionalklasse ändern, so ergibt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihren Vertrag dann mit einer Frist von vier Wochen ab Kenntnisnahme der Änderung kündigen. Sie können Ihre Regionalklasse auf der jeweils aktuellen Versicherungspolice einsehen. Das Sonderkündigungsrecht gilt jedoch nicht, wenn sich die Änderung aufgrund eines Umzugs ergeben hat.