KFZ Haftpflicht

Wenn Sie ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen möchten, dann benötigen Sie hierfür in jedem Falle eine KFZ Haftpflicht. Der Abschluss ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem Versicherungsrechner können Sie ohne großen Aufwand eine Vielzahl von verschiedenen Tarifen miteinander vergleichen. So finden Sie schnell und einfach den für Sie günstigsten Tarif und können dabei mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen.

Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung

Die KFZ Haftpflicht übernimmt Schäden, die dritten Personen bei einem Unfall entstehen. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursachen, dann übernimmt die KFZ Haftpflichtversicherung die dabei entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zudem prüft die Versicherung die Schuldfrage und wehrt unberechtigt gegen Sie gestellte Ansprüche ab. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Versicherungsnehmer, den Halter sowie den Fahrer des Fahrzeugs.

Versicherte Schadenshöhe

Da es sich hier um eine Pflichtversicherung handelt, hat der Gesetzgeber, was die Deckungssumme betrifft, bestimmte Mindesthöhen festgelegt. Diese beträgt für:

  • Personenschäden 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden 1 Million Euro
  • reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Werden keine anderen Deckungssummen vereinbart, so muss die Gesellschaft alle Schäden im Rahmen der Mindestdeckung übernehmen. Für eine optional abgeschlossene Kaskoversicherung gilt die gesetzliche Mindestdeckung nicht. Hier wird immer eine Deckungssumme mit der Versicherung vereinbart. Obwohl die Deckungssummen der Mindestdeckung recht hoch klingen, kann es passieren, dass diese bei besonders schweren Unfällen nicht ausreicht, um alle entstandenen Kosten zu decken. Deshalb sollten Sie in jedem Falle eine höhere Deckungssumme vereinbaren. Die meisten Versicherungen bieten bereits gegen einen geringen Aufpreis Summen von 50 oder 100 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden an. Geben sie die gewünschte Deckungssumme einfach im KFZ-Versicherungsrechner an, um die passenden Tarife zu finden.

Risikoausschlüsse bei der KFZ Haftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur Kaskoversicherung sind die Risikoausschlüsse bei der Haftpflicht durch den Gesetzgeber vorgegeben. So ist der Geltungsbereich der KFZ-Haftpflicht auf die in den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ Versicherung (AKB) europäischen sowie den genannten außereuropäischen Ländern beschränkt. Zudem gelten für die KFZ Haftpflichtversicherung noch die folgenden Ausschlüsse:

  • Schäden durch Vorsatz
  • Schäden durch Kernenergie
  • Ansprüche gegen mitversicherte Personen
  • Ladungsschäden
  • Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Schäden bei genehmigten Rennveranstaltungen

Dagegen muss die Versicherung im Falle eines grob fahrlässig verursachten Schadens für diesen aufkommen. Hierzu gehört zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel oder das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung. Die Assekuranz kann Sie jedoch nach der Schadensregulierung bis zu einem Betrag von 5000 Euro in Regress nehmen.

Die Beitragsberechnung bei der KFZ Haftpflicht

Wie hoch die Prämie ausfällt, ist von einer Vielzahl von verschiedenen Faktoren abhängig. Um eine risikogerechte Beitragsberechnung zu ermöglichen, definieren die Versicherungsgesellschaften verschiedene Risikomerkmale. Welche dies sind und wie stark jeder einzelne Faktor gewichtet wird, hängt dabei von der jeweiligen Versicherung ab. Dies ist ein weiterer Grund, warum Sie die verschiedenen Anbieter genau miteinander vergleichen sollten.

Mögliche Faktoren für die KFZ Haftpflicht:
  • Schadenfreiheitsklasse
  • Typklasse
  • Regionalklasse
  • Alter und Anzahl der Fahrer
  • jährliche Laufleistung in Kilometern
  • Beruf des Versicherungsnehmers

Beim Versicherungsvergleich werden alle wichtigen Faktoren für die Berechnung der Prämie berücksichtigt. Somit wird ein detaillierter Vergleich ermöglicht und Sie erhalten nur Tarife angeboten, welche genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Kündigung der KFZ Haftpflichtversicherung

Mochten Sie zu einer günstigeren Versicherung wechseln, muss zunächst der bestehende Vertrag gekündigt werden. Eine Kündigung ist immer mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit möglich. Da die meisten Versicherungen zum 31. Dezember eines Jahres enden, muss die Kündigung bis spätestens zum 30. November bei der Assekuranz vorliegen. In einigen Fällen gibt es auch ein unterjähriges Versicherungsende. Sie können das jeweilige Versicherungsende aus Ihrer aktuellen Versicherungspolice entnehmen.

Neben der ordentlichen Kündigung können Sie im Falle einer Prämienerhöhung durch die Versicherung bzw. nach einem regulierten Schaden per Sonderkündigungsrecht den Vertrag beenden. Hierfür gilt ebenfalls eine Frist von vier Wochen. Die Prämienerhöhung berechtigt allerdings nur dann zu einer Sonderkündigung, wenn dabei keine Anpassung der Leistung erfolgt. Erfolgt die Erhöhung aufgrund einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse oder eines Umzugs in einen anderen Zulassungsbezirk, so ergibt sich daraus kein Sonderkündigungsrecht. Im Falle eines Fahrzeugwechsels können Sie die Versicherung ebenfalls ohne Probleme wechseln. Mit Abmeldung des versicherten Fahrzeugs erlischt auch automatisch die zugehörige KFZ Versicherung. Da die Versicherungsgesellschaft über die Zulassungsstelle über die erfolgte Abmeldung informiert wird, müssen Sie den Vertrag nicht separat kündigen.