Autoversicherung wechseln

Ein Wechsel der Autoversicherung kann sich gleich in mehrfacher Hinsicht lohnen. Zum einen können Autofahrer unter Umständen mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen und so die steigenden Preise beim Benzin besser ausgleichen. In vielen Fällen bietet eine andere KFZ-Versicherung zudem auch mehr Leistungen oder den besseren Service. Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte die aktuellen Angebote in jedem Fall genau miteinander vergleichen.

Wann ist ein Wechsel der KFZ-Versicherung möglich?

Um die Autoversicherung wechseln zu können, muss der aktuelle Vertrag gekündigt werden. Eine Doppelversicherung ist bei der Autoversicherung nicht zulässig und bringt auch keinen nutzen, da nur eine Gesellschaft bei einem Schaden leisten muss. Es gibt vier Möglichkeiten, den bestehenden Versicherungsvertrag loszuwerden.

Wechsel der Autoversicherung durch:
  • ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit
  • Kündigung nach Erhöhung der Prämie
  • Kündigung nach einem Schadensfall
  • Wechsel des Fahrzeugs

Am einfachsten funktioniert ein Wechsel der Versicherung, wenn gleichzeitig auch das Fahrzeug gewechselt wird. Bei einer Ab- bzw. Ummeldung des alten Wagens erlischt auch automatisch die zugehörige Autoversicherung. Der Vertrag muss dann nicht mehr separat gekündigt werden. Für das neue Auto kann direkt auch ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.

Die ordentliche Kündigung

In der Regel enden die Verträge bei der Autoversicherung zum 31. Dezember des Jahres. Eine Kündigung ist dann immer zum 30. November möglich. Bleibt die Kündigung aus, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wichtig dabei ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer vorliegt. Es reicht nicht aus, diese nur pünktlich abzusenden. In seltenen Fällen kann der Vertrag auch zu einem anderen Zeitpunkt enden. Um sicherzugehen, lohnt deshalb ein Blick in die aktuelle Police.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Teilt die Versicherung mit, dass die Beiträge für das nächste Versicherungsjahr steigen, so kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen ab Kenntnisnahme der Erhöhung gekündigt werden. Dabei ist immer der Grundbetrag entscheidend. So kann es beispielsweise vorkommen, dass sich die Gesamtprämie trotz einer Erhöhung verringert, weil der Versicherungsnehmer beispielsweise einen höheren Schadenfreiheitsrabatt erhält. Des Weiteren kann der Vertrag nach einem Schadensfall von beiden Seiten gekündigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser durch die Versicherung übernommen wurde oder nicht. Zu beachten ist dabei, dass bei einer vorzeitigen Kündigung nach einem Schaden die Prämie für das laufende Versicherungsjahr noch voll bezahlt werden muss.

Vor einem Wechsel Angebote vergleichen

In kaum einer Versicherungssparte gibt es so hohe Unterschiede bei den Prämien wie in der Autoversicherung. Dies liegt vor allem daran, dass jede Versicherung individuelle Risikomerkmale festlegen kann. Deshalb ist es wichtig, einen genauen Vergleich der aktuellen Tarife vorzunehmen. In keinem Fall sollten sich Autofahrer jedoch nur wegen der günstigen Prämie für einen Anbieter entscheiden. Mindestens genauso wichtig sind die Leistungen und der Service, denn ein Versicherer seinen Kunden anbietet. In einigen Fällen bieten Versicherer sehr günstige Policen an, welche dann als Grund- oder Basistarif vermarktet werden. Diese besitzen jedoch in der Regel nur einen eingeschränkten Leistungsumfang.

Wichtige Leistungen bei der KFZ-Versicherung:
  • Deckungssumme mindestens 50 Millionen Euro
  • Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit
  • Rabattretter für Inhaber hoher Schadenfreiheitsrabatte
  • Neuwertzusatz bei Versicherung von Neuwagen
  • Versicherungsschutz auch bei Zusammenstoß mit Weidetieren
Service, den eine Assekuranz bieten sollte:
  • Schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung
  • Service rund um die Uhr erreichbar
  • kostenlose Servicerufnummer
  • persönlicher Ansprechpartner in der Nähe

Autofahrer, die mit den Leistungen und dem Service ihrer aktuellen Versicherung zufrieden sind und ausschließlich wegen der Kosten die Autoversicherung wechseln möchten können auch bei ihrer jetzigen Versicherung nach günstigeren Tarifen fragen. Oftmals führen die Versicherungen neue Rabatte nur für Neukunden ein. Bestandskunden erhalten diese dann nur auf Nachfrage.

Neuen Vertrag abschließen

Es ist empfehlenswert den bestehenden Vertrag erst dann zu kündigen, wenn die neue Versicherung den Versicherungsantrag auch angenommen hat. Dies geschieht durch Übersendung der Versicherungspolice. Zwar muss die Versicherung eine KFZ-Haftpflicht anbieten, jedoch kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung unter Umständen abgelehnt werden. Um zu gewährleisten, dass der Versicherungsschutz durchgehend besteht, ist eine verfrühte Kündigung unbedingt zu vermeiden. Wurde ein Vertrag geschlossen, so wird die Zulassungsstelle automatisch durch die neue Versicherung über den Wechsel informiert. Dies geschieht durch Übermittlung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB). Dieser Vorgang läuft unbemerkt vom Versicherten ab´.

Schadenfreiheitsklasse nach einem Wechsel

Bei einem Wechsel der Autoversicherung können Versicherungsnehmer ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse behalten. Der neue Anbieter lässt sich die schadenfreien Jahre durch die bisherige Versicherung bestätigen. Zu Unterschieden kann es allerdings dann kommen, wenn der Autofahrer einen Rabattretter oder einen Rabattschutz in Anspruch genommen hat. Beim Rabattretter ist es so, dass der Kunde nach einem Schaden zwar in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird, die Prämie sich dadurch jedoch nicht erhöht. Wer nun die Versicherung wechselt, der erhält lediglich den Schadenfreiheitsrabatt, seiner aktuellen SF-Klasse. Rabattretter werden in vielen Fällen kostenlos angeboten. Bei Rabattschutz ist es so, dass der Versicherte gegen einen Aufpreis für eine bestimmte Anzahl an Schäden nicht zurückgestuft wird. Kommt es hier zu einem Wechsel, so übernimmt die neue Versicherung lediglich die SF-Klasse, die der Autofahrer ohne Rabattschutz haben würde.