Vollkasko

Eine Vollkaskoversicherung bietet Ihnen den größtmöglichen Leistungsumfang im Rahmen der KFZ Versicherung. Sie können diese optional zur KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Vollkasko übernimmt im Gegensatz zur Haftpflicht die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, und ist deshalb bei Neuwagen oder hochwertigen Gebrauchtwagen in jedem Falle empfehlenswert. Dabei können sich sowohl die Leistungen wie auch die Prämien der einzelnen Anbieter zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb sollten Sie vorab in jedem Fall den Versicherungsvergleich nutzen, bevor Sie sich für einen bestimmten Tarif entscheiden. Dabei sollten Sie bei der Auswahl des passenden Tarifs einige wichtige Punkte beachten.

Leistungen der Vollkasko

Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko alle Leistungen, welche auch durch eine Teilkasko abgedeckt werden.

Die Vollkaskoversicherung reguliert insbesondere Schäden durch:
  • Diebstahl oder Raub
  • Brand oder Explosion
  • Sturm, Hagel, Ãœberschwemmung oder Blitzschlag
  • Glasbruch
  • Marderbisse
  • Unfälle mit Haarwild
  • Kurzschluss an der Verkabelung

Dabei können die Leistungen je nach Tarif voneinander abweichen. So übernehmen einige Assekuranzen auch die Folgeschäden nach einem Marderbiss oder kommen auch für Unfälle mit Weidetieren auf.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich:
  • Eigene Schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall
  • Schäden aufgrund Vandalismus

Zu beachten ist, dass die Teilkasko nur dann eine Leistung erbringt, wenn der Schaden unmittelbar durch das jeweilige Ereignis entstanden ist. Wenn sie beispielsweise einem Reh ausweichen und dabei das Fahrzeug in den Graben lenken, dann wird der daraus entstandene Schaden ausschließlich durch eine Vollkasko übernommen.

Leistungsausschlüsse für die Vollkaskoversicherung

Bei der Vollkaskoversicherung kann jede Versicherung selbst entscheiden, in welchen Fällen Sie eine Leistung ausschließt bzw. reduziert. Dabei gibt es einige Risikoausschlüsse, die fast einheitlich für alle Unternehmen gelten.

Risikoausschlüsse in der Vollkaskoversicherung gelten insbesondere bei:
  • Schäden aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Teilnahme an Rennveranstaltungen
  • Reifenschäden
  • Schäden nach Erdbeben, inneren Unruhen oder kriegerischen Ereignissen
  • Schäden durch Kernenergie

Seit dem 01.01.2008 dürfen Versicherungen ihre Leistungen bei einem grob fahrlässigen Schaden nicht mehr komplett ausschließen. Stattdessen darf der Versicherungsnehmer nur prozentual an den entstanden Kosten beteiligt werden. Wie hoch die Beteiligung ausfällt, hängt vom jeweiligen Verschuldungsgrad ab. Beim Ãœberfahren einer roten Ampel ist beispielsweise eine Beteiligung von 50 Prozent die Regel. Eine große Anzahl von Versicherern verzichtet inzwischen auch auf die “Einrede der groben Fahrlässigkeit” und übernimmt auch dann den Schaden komplett, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wird. Ausgenommen dabei sind jedoch Schäden, welche durch Fahren unter Alkoholeinfluss entstanden sind.

Höhe der Leistungen

Anders als bei der KFZ Haftpflicht gibt es bei der Vollkaskoversicherung keine gesetzliche Mindestdeckung. Die maximale Deckungssumme wird immer direkt mit der jeweiligen Versicherung vereinbart. Wird keine besondere Vereinbarung getroffen, so übernimmt die Vollkasko bei einem Diebstahl bzw. Totalschaden immer nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Dies kann sich gerade bei Neufahrzeugen negativ auswirken, da diese in der Regel sehr schnell an Wert verlieren. Sie sollten deshalb bei einem Vergleich immer auf Tarife achten, welche einen möglichst langfristigen Neuwertzusatz anbieten. Dieser kann für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu zwei Jahren gewährt werden. Die Versicherung ersetzt dann in dieser Spanne immer den kompletten Neuwert des versicherten Fahrzeugs.

Berechnung der Prämie

Die Berechnung der Prämie ist bei der Vollkaskoversicherung von einer Vielzahl an verschiedenen Faktoren abhängig. Die Versicherungsgesellschaften nutzen für die Beitragsberechnung sogenannte Tarifmerkmale. Welche dies sind und wie sich die einzelnen Merkmale auf die Prämie auswirken, kann jede Versicherung selbst festlegen.

Tarifmerkmale bei der Vollkaskoversicherung:
  • Schadenfreiheitsklasse
  • Typklasse
  • Regionalklasse
  • Abstellort des Fahrzeugs
  • Alter und Anzahl der Fahrer
  • Beruf des Versicherungsnehmers

Aktuell zählt auch noch das Geschlecht des Fahrers als Tarifmerkmal. Da Frauen statistisch gesehen weniger Unfälle verursachen, erhalten diese bei der Prämie einen entsprechenden Rabatt. Allerdings hat die Europäische Union solche geschlechtsabhängigen Beiträge als unzulässig erklärt. Deshalb dürfen Versicherungen ab Ende diesen Jahres nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten, welche für Männer und Frauen gleich sind.

Vollkasko günstiger als Teilkasko

Sie sollten beim Versicherungsvergleich immer sowohl die Tarife für eine Teil- wie auch für die Vollkasko vergleichen. In einigen Fällen kann es nämlich günstiger sein, wenn Sie gleich eine Vollkasko abschließen. Dies liegt in erster Linie daran, dass bei der Vollkaskoversicherung im Gegensatz zur Teilkasko Ihre Schadensfreiheitsklasse berücksichtigt wird. Gerade wenn Sie bereits einen hohen Schadenfreiheitsrabatt besitzen, ist es zumeist besser, wenn Sie sich gleich für eine Vollkaskoversicherung entscheiden.

Selbstbeteiligung vereinbaren

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie die Prämien bei der Vollkaskoversicherung deutlich senken. Dabei legen Sie die Höhe des Selbstbehaltes für den Bereich der Teil- und Vollkasko getrennt fest. Eine gängige Kombination ist beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro für die Teil- und 300 Euro für die Vollkaskoversicherung. Diese ermöglicht im Schnitt eine Einsparung von etwa 27 Prozent.

Sparen durch Werkstattbindung

Eine weitere Einsparmöglichkeit bietet die Vereinbarung einer Werkstattbindung. Diese besagt, dass anfallende Reparaturen nach einem Schaden ausschließlich in einer durch die Versicherung autorisierten Werkstatt durchgeführt werden dürfen. Hierfür gewähren die meisten Versicherungen einen Rabatt von etwa 20 Prozent. Sie können beim Versicherungsvergleich direkt angeben, ob Sie einen Tarif mit Werkstattbindung wünschen. In einigen Fällen kann es bei einer Werkstattbindung zu Problemen mit der Händlergarantie kommen. Einige Hersteller verlangen nach den Garantiebedingungen ebenfalls, dass Reparaturen ebenfalls nur in einer entsprechenden Vertragswerkstatt durchgeführt und dabei ausschließlich originale Ersatzteile eingebaut werden.