Teilkasko

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht ist der Abschluss einer Teilkasko nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie können diese optional abschließen und damit den Leistungsumfang auf Schäden am eigenen Fahrzeug erweitern. Mit dem Versicherungsvergleich können Sie die Leistungen und Prämien der verschiedenen Tarife direkt miteinander vergleichen. Dabei werden alle Faktoren für die Prämienberechnung berücksichtigt, sodass den individuell für Sie günstigen Tarif ausfindig machen können.

Leistungen der Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, welche durch ein Ereignis von außen entstehen. Hierzu gehören insbesondere Schäden aufgrund:

  • Diebstahl
  • Brand oder Explosion
  • Sturm, Hagel oder Ãœberschwemmung
  • Glasbruch
  • Kurzschluss an der Verkabelung
  • Marderbisse
  • Zusammenstöße mit Haarwild

Da sich die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden können, empfiehlt es sich vor dem Abschluss immer auch einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen. Unterschiede gibt es zum Beispiel bei der Schadensübernahme nach einem Wildunfall. Bei einigen Assekuranzen zählen dabei lediglich Unfälle mit Haarwild, während andere auch nach einem Zusammenstoß mit einem Weidetier den Schaden übernehmen. Zudem sind Folgeschäden nach einem Marderbiss ebenfalls nicht bei allen Assekuranzen versichert.

Nur unmittelbare Schadensereignisse versichert

Damit die Teilkasko im Schadensfall eine Leistung erbringt, muss dieser unmittelbar durch das jeweilige Ereignis entstanden sein. Wenn Sie zum Beispiel einem umstürzenden Baum ausweichen und das Fahrzeug dadurch beschädigen, so greift die Teilkaskoversicherung nicht. Für solche Unfälle benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.

Weitere Leistungsausschlüsse bei der Teilkaskoversicherung

Je nach Versicherung gibt es noch verschiedene weitere Schadensfälle, bei denen keine Übernahme des Schadens erfolgt. Diese sind in den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung aufgeführt.

Gängige Risikoausschlüsse bei der Teilkaskoversicherung
  • Schäden aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Schäden aufgrund Erdbeben, inneren Unruhen oder kriegsähnlichen Ereignissen
  • Schäden nach einem Unfall mit Kernenergie

Im Falle eines grob fahrlässig verursachten Schadens darf die Versicherung ihre Leistungen jedoch nicht komplett einschränken. Je nach Schwere Ihres Verschuldens müssen Sie jedoch einen gewissen Prozentsatz des Schadens selbst übernehmen. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise, wenn Sie Ihr Fahrzeug unverschlossen für einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. Des Weiteren ist der Versicherungsschutz auf die europäischen Länder sowie die speziell in den Bedingungen aufgeführten außereuropäischen Länder beschränkt.

Höhe der versicherten Leistungen

Kommt es zu einem Schaden, dann übernimmt die Teilkasko diesen im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Dabei sollten Sie beachten, dass bei einem Diebstahl bzw. Totalschaden durch die Versicherung nur der aktuelle Zeitwert ersetzt werden muss. Deshalb sollten Sie in jedem Falle eine Neuwertzusatz vereinbaren. Dieser gilt für einen Zeitraum zwischen 3 und 24 Monaten. Allerdings kann der Neuwertzusatz nur für neuere Fahrzeuge abgeschlossen werden, für die dann eher eine Vollkaskoversicherung zu empfehlen ist.

Berechnung des Beitrags

Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, welche einen Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben. Hierzu gehört unter anderem die Typklasse des Fahrzeugs. Wird das versicherte Fahrzeugmodell beispielsweise häufig gestohlen, so fällt die Prämie entsprechend höher aus. Zudem hat auch Ihr Wohnort einen Einfluss auf die Prämie. Gerade wenn es in der betreffenden Region häufig zu Unwetterschäden kommt, kann dies die Prämie deutlich erhöhen.

Weitere Faktoren für die Prämie sind:
  • der Abstellort des Fahrzeugs
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • der Beruf des Versicherungsnehmers

Über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie die Höhe des Beitrags senken. Je nach Versicherung können Sie einen Selbstbehalt von 150, 300 oder 500 Euro vereinbaren. Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto günstiger wird Ihre Prämie.

Vollkasko kann günstiger sein

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Prämie für eine Vollkaskoversicherung günstiger ausfällt. Dies liegt daran, dass Ihr Schadensfreiheitsrabatt bei der Teilkasko nicht berücksichtigt wird. Gerade wenn Sie im Besitze eines hohen Rabatts sind, kann dies dazu führen, dass die Prämie für eine Vollkasko günstiger ausfällt. Vergleichen Sie deshalb in jedem Falle beide Varianten mit dem Versicherungsrechner.

Wechsel der Versicherung

Möchten Sie zu einer günstigeren Versicherung wechseln, so lässt sich dies am einfachsten bei einem Fahrzeugwechsel erledigen. Sobald Sie Ihr Fahrzeug abmelden, erlischt automatisch auch die betreffende KFZ Versicherung. Sie können dann für Ihren neuen Wagen direkt auch eine neue Autoversicherung abschließen. Zudem können Sie Ihren bestehenden Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich kündigen. Dies ist in den meisten Fällen der 31. Dezember. Um sicherzugehen, sollten Sie das Ende der Laufzeit in Ihrer Versicherungspolice überprüfen. Im Falle einer Erhöhung der Versicherungsprämie können Sie den Vertrag auch vorzeitig mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Dies gilt auch, nachdem Sie bei Ihrer Versicherung einen Schaden eingereicht haben.